Maßschuhe & Zuzahlung

Welche Kosten muss Ich tragen?

Hat Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt, so wird Ihre Krankenkasse den größten Teil der Kosten übernehmen. Sie müssen jedoch einen Teil als gesetzliche Zuzahlung (10€) selbst tragen, es sei denn, Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Hinzu kommt ausserdem noch ein gesetzlicher Eigenanteil, dieser muss auch vom gezahlt werden, wenn eine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt. Auch dieser Teil ist genau festgelegt. Sie zahlen pro Paar:

 

Bei Erwachsenen

Orthop. Straßenschuhe

76
  • pro Paar

Orthop. Hausschuhe

40
  • pro Paar

Orthop. Sportschuhe

31
  • pro Paar

Orthop. Badeschuhe

14
  • pro Paar

Bei Kindern

Orthop. Straßenschuhe

45
  • pro Paar

Orthop. Hausschuhe

20
  • pro Paar

Orthop. Sportschuhe

20
  • pro Paar

Orthop. Badeschuhe

14
  • pro Paar

Orthopädische Schuhe sind als ERSTAUSSTATTUNG bei BG Patienten kostenfrei

Nachversorgung

Eigenanteile bei BG Patienten (1 verletzter Fuß)

Orthop. Straßenschuhe

38
  • pro Paar

Orthop. Hausschuhe

20
  • pro Paar

Orthop. Sportschuhe

15
  • pro Paar

Sollten beide Füße verletzt sein, so entfällt der Eigenanteil