Welche Kosten muss Ich tragen?
Hat Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt, so wird Ihre Krankenkasse den größten Teil der Kosten übernehmen. Sie müssen jedoch einen Teil als gesetzliche Zuzahlung (10€) selbst tragen, es sei denn, Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Hinzu kommt ausserdem noch ein gesetzlicher Eigenanteil, dieser muss auch vom gezahlt werden, wenn eine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt. Auch dieser Teil ist genau festgelegt. Sie zahlen pro Paar:
Bei Erwachsenen
Orthop. Straßenschuhe
76
-
pro Paar
Orthop. Hausschuhe
40
-
pro Paar
Orthop. Sportschuhe
31
-
pro Paar
Orthop. Badeschuhe
14
-
pro Paar
Bei Kindern
Orthop. Straßenschuhe
45
-
pro Paar
Orthop. Hausschuhe
20
-
pro Paar
Orthop. Sportschuhe
20
-
pro Paar
Orthop. Badeschuhe
14
-
pro Paar
Orthopädische Schuhe sind als ERSTAUSSTATTUNG bei BG Patienten kostenfrei
Nachversorgung
Eigenanteile bei BG Patienten (1 verletzter Fuß)
Orthop. Straßenschuhe
38
-
pro Paar
Orthop. Hausschuhe
20
-
pro Paar
Orthop. Sportschuhe
15
-
pro Paar
Sollten beide Füße verletzt sein, so entfällt der Eigenanteil