Die Neuregelung der DGUV 112 / 191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen.
Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.
Percy Hartmann
Fachbereich: orthopädische Maßschuhe, orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe
E-Mail: p.hartmann@fuss-check.de
Um Ihre orthopädischen Einlagen ERSTMALIG zu beantragen benötigen Sie folgende Formulare:
Anfragen telefonisch unter der 0 68 31 / 7 32 16 ( Herr Hartmann )
oder für Firmen unter: info@fuss-check.de
Hier einmal die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Auf was muss ich beim Kauf von Sicherheitsschuhen achten?
Um orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhe legen zu dürfen, muss auf dem Karton/Schuh die Bezeichnung " DGUV 112-191 " abgebildet sein. Schuhe ohne diese Bezeichnung sind NICHT für Einlagen oder Schuhzurichtungen Zertifiziert. Auch wenn Ihnen der Verkäufer dies suggerieren möchte.
Erfragen Sie ausserdem bei Ihrem Sicherheitsfachmann in Ihrem Betrieb, welche Sicherheitsklassifizierung ( S1 S2 S3 ) Sie benötigen.
Kann ich in meine Arbeitsschuhe vom Baumarkt holen ?
Hier gilt:Sicherheit geht vor! Billige Hersteller haben meist keine BGR191 Zertifizierung durchführen lassen. Ausserdem sollten sie auf die CE Kennzeichnung achten.
Fragen Sie bei Ihrem Fachhändler vor Ort, Ihrem Orthopädieschuhmacher oder beim Hersteller nach, ob es hierfür Ihr Modell Zertifizierung nach DGUV 112-191 gibt. Sollte dies nicht der Fall sein --> Finger weg.
Darf ich meine orthopädischen Einlagen in meinen Arbeitsschuh /Sicherheitsschuh legen ?
Nein! Ist eine Einlage oder das verwendete Material nicht mit einem Schuh zusammen zertifiziert, so erlischt die Sicherheitsklassifizierung. Ebenfalls könnte die Knautschzone der Stahlkappe eingeschränkt sein oder die Antistatik ist nicht mehr vorhanden - Dies bedeutet, das bei einem Arbeitsunfall eine Teilschuld für Sie besteht.
Lassen Sie sich bei orthopädische Einlagen für Arbeitsschuhe vor Ort genau beraten! Sollten Sie sich nicht sicher sein, holen Sie noch eine 2. Meinung ein.
Ich habe mir eine Einlegesohle im Supermarkt gekauft, die warm hält !
Auch hier gilt: Alles was nicht mit dem Schuh zertifiziert ist, darf nicht hinein.
Die Antistatik könnte nicht mehr vorhanden sein - Dies bedeutet, das bei einem Arbeitsunfall eine Teilschuld für Sie besteht.
Gehen Sie zum Fachbetrieb vor Ort und fragen sie nach, für welche Schuhhersteller er Ihnen Einlagen herstellen kann. Fragt er nicht genau nach, um welches Model es sich handelt, seien Sie Misstrauisch - Es geht um Ihre Sicherheit.
Sie sind unsicher? Fragen Sie uns - wir sind u.a. Partner von
Sollte Ihre Marke nicht dabei sein, bemühen wir uns gerne um Informationen vom Hersteller.
Anfragen telefonisch unter der 0 68 31 / 7 32 16 oder info@fuss-check.de
Rentenversicherung Kostenträger der Maßnahme.
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, sprechen Sie die zuständige Sicherheitsfachkraft Ihres Betriebes an. Auch bietet die Deutsche Rentenversicherung Sprechstunden in
Rathäusern an.
Die Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung lautet : 0800/100048012
Wir sind bereits seit mehr als 10 Jahren zertifizierter Partner von Atlas Arbeitsschuhen im Saarland